
Schulung zum Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde am 18. August 2006 in Deutschland verabschiedet. Dieses Gesetz verbietet die nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Menschen. Es schützt die Rechte von Menschen in folgenden Diskriminierungsbereichen:
Ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität und Alter
Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V (TGS-H) hat am 8. Mai 2011 seine Satzung geändert. Durch diese Veränderung kann die TGS-H Menschen, die von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind, unterstützen und beraten.
Zu diesem Anlass hat die TGS-H ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern ein ganztägiges Seminar angeboten. Somit hat die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V als Verein den ersten Schritt zum rechtlichen Einsatz im Bereich „Diskriminierung und Ausgrenzung“ gemacht. Nun folgen die nächsten Schritte in diesem Arbeitsfeld mit dem Aufbau von Netzwerken.