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65 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen: Eine gemeinsame Geschichte verpflichtet zur Teilhabe

Zum 65. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens würdigt die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. die Lebensleistung der ersten Generation türkischer Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten. Zugleich erinnert sie daran, dass die Geschichte der Arbeitsmigration nicht allein eine Geschichte wirtschaftlicher Entwicklung ist, sondern vor allem eine Geschichte von Menschen, Familien und gesellschaftlichem Wandel. Die Anerkennung dieser Lebensleistung muss sich auch heute in gleichberechtigter Teilhabe, gesellschaftlicher Anerkennung und politischer Mitsprache widerspiegeln.

Als das Anwerbeabkommen am 30. Oktober 1961 unterzeichnet wurde, kamen viele Menschen aus der Türkei nach Deutschland, um zu arbeiten und ihren Familien eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Was zunächst als vorübergehender Aufenthalt gedacht war, wurde für viele zu einem dauerhaften Lebensmittelpunkt. Sie arbeiteten unter oftmals schwierigen Bedingungen, gründeten Familien, bauten Existenzen auf und prägten über Jahrzehnte das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben Deutschlands.

„Wenn wir heute auf 65 Jahre deutsch-türkische Geschichte zurückblicken, müssen wir vor allem die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die diese Geschichte geschrieben haben. Die erste Generation hat nicht nur einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau Deutschlands geleistet, sondern auch den Weg für nachfolgende Generationen bereitet. Dafür gebühren ihr unser Respekt, unsere Anerkennung und unser Dank“, erklärt der Landesvorsitzende der TGS-H Dr. Cebel Küçükkaraca.

Gleichzeitig ist diese gemeinsame Geschichte nicht frei von Versäumnissen und Ungerechtigkeiten. Die lange politische Annahme, dass die Arbeitsmigration nur vorübergehend sei, hat dazu beigetragen, dass die langfristigen Bedürfnisse der Menschen und ihrer Familien nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Rassismus, Ausgrenzung und ungleiche Bildungschancen gehören ebenso zur Geschichte wie die Erfolge und Errungenschaften der nachfolgenden Generationen.

Auch heute erleben Menschen mit türkischer Familiengeschichte, dass ihre Zugehörigkeit infrage gestellt wird oder sie trotz gleicher Voraussetzungen schlechtere Chancen erhalten. Deshalb müssen wir endlich stärker über gesellschaftliche Teilhabe sprechen – über gerechte Bildungschancen, gleichberechtigten Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt und eine Verwaltung, in der sich die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt.

„65 Jahre nach dem Anwerbeabkommen darf es nicht mehr darum gehen, ob Menschen mit türkischer Familiengeschichte zu Deutschland gehören. Sie sind längst Teil dieser Gesellschaft und gestalten sie mit. Entscheidend ist vielmehr, ob sie überall die gleichen Möglichkeiten erhalten und ihre Perspektiven auch dort einbringen können, wo gesellschaftliche und politische Entscheidungen getroffen werden“, betont Dr. Cebel Küçükkaraca.

Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein versteht sich dabei als aktive Partnerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Beteiligung und gleichberechtigte Teilhabe. Die Würdigung der Vergangenheit ist für sie deshalb zugleich ein Auftrag für die Zukunft: eine Gesellschaft zu gestalten, in der Herkunft nicht über Chancen entscheidet und in der alle Menschen gleichberechtigt mitwirken können.