Laufende Projekte
Beendete Projekte
Förderung von Maßnahmen der Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten in
Schleswig-Holstein (Migrationssozialberatung)
Inhaltlicher Schwerpunkt
Migrations- und Sozialberatung, Integrationsbegleitung
Handlungsfelder
- Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungsrecht und Familienzusammenführung
- Einbürgerung und Rückkehr
- Gesundheitsfragen
- Asylfragen und Spätaussiedlerfragen
- Arbeitslosengeld I & II
- Kindergarten/Schule
- Erziehungs-/Generationskonflikt
- Diskriminierung
- Strafsachen
- Hilfe bei Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
- Bewerbungstraining
Soziale Merkmale
- Migrantionshintergrund
- Arbeitslosigkeit
- Soziale Nachteile
- unzureichende Deutschkenntnisse
Grundlage
Das Land Schleswig-Holstein gewährt gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nach Maßgabe
dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur
Durchführung der Beratung für Migrantinnen und Migranten in sozialen Angelegenheiten
(Migrationssozialberatung) in den Kreisen und kreisfreien Städten als freiwillige Leistung.
Kurzbeschreibung
Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. (TGS-H) ist Anlaufstelle für MigrantInnen jeder Herkunft.
Seit ihrer Gründung 1995 wurden verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Förderung und Integration von MigrantInnen ins Leben gerufen und durchgeführt.
Als Anerkennung unserer bisher geleisteten Arbeit wurde der TGS-H im Juli 2005 eine Migrationssozialstelle durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis Pinneberg zugeteilt.
Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat, wenn möglich auch in Ihrer eigenen Muttersprache, zur Seite zu stehen.
Seit ihrer Gründung 1995 wurden verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Förderung und Integration von MigrantInnen ins Leben gerufen und durchgeführt.
Als Anerkennung unserer bisher geleisteten Arbeit wurde der TGS-H im Juli 2005 eine Migrationssozialstelle durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis Pinneberg zugeteilt.
Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat, wenn möglich auch in Ihrer eigenen Muttersprache, zur Seite zu stehen.
Integration als gesetzliche Aufgabe
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden die Grundlagen für eine
zielgerichtete und nachhaltige Integrationspolitik gelegt. Der Ansatz des Zuwanderungsgesetzes ist eine
einheitliche Integrationsförderung von bleibeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern sowie
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Durch das Zuwanderungsgesetz hat auch die migrationsspezifische Beratung einen neuen Stellenwert erhalten..
Durch das Zuwanderungsgesetz hat auch die migrationsspezifische Beratung einen neuen Stellenwert erhalten..
Migrationsberatung in Schleswig-Holstein
Mit der Umsetzung des Rahmenkonzeptes für eine Migrationssozialberatung für Migrantinnen und Migranten
vom 10.Februar 2001 konnte in Schleswig-Holstein bis zum Jahre 2005 ein flächendeckendes Angebot für die
gemeindame Sozialberatung von Ausländerinnen und Ausländern wie auch Spätaussiederinnen und Spätaussiedlern
geschaffen werden.
In ihrem 2002 verabschiedeten Integrationskonzept hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die Migrationssozialberatung als speziellen Regeldienst beschrieben und als wichtige Schwerpunktaufgabe bezeichnet. Die landesfinanzierte Migrationssozialberatung wird seit 2005 zu einer strukturierten Integrationsbegleitung ausgebaut.
In ihrem 2002 verabschiedeten Integrationskonzept hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die Migrationssozialberatung als speziellen Regeldienst beschrieben und als wichtige Schwerpunktaufgabe bezeichnet. Die landesfinanzierte Migrationssozialberatung wird seit 2005 zu einer strukturierten Integrationsbegleitung ausgebaut.
Weiterentwicklung der Migrationssozialberatung
Die Beraterinnen und Berater begleiten neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten mit Daueraufenthaltsrecht
bei ihrem Integrationsprozess wie auch bereits länger hier mit Daueraufenthaltsrecht lebende Migrantinnen
und Migranten.
Sie beraten diese und andere Migrantengruppen punktuell oder in migrationsspezifischen Krisensituationen hinsichtlich ihrer persönlichen Perspektive.
Sie beraten diese und andere Migrantengruppen punktuell oder in migrationsspezifischen Krisensituationen hinsichtlich ihrer persönlichen Perspektive.
Inhaltliche Ziele der Migrationssozialberatung
Ziel der Integrationsbegleitung ist es, den Integrationsprozess bei Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderen
frühzeitig zu initiieren , zu steuern und zu begleiten.
Durch ein individuell ausgerichtetes migrationsspezifisches Beratungsangebot werden Migrantinnen und Migranten zu selbstständigem Handeln in Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt.
In der Beratung stehen die punktuelle Unterstützung im Integrationsprozess wie die Hilfe zur Bewältigung migrationsspezifischer Krisensituationen im Vordergrund.
Durch ein individuell ausgerichtetes migrationsspezifisches Beratungsangebot werden Migrantinnen und Migranten zu selbstständigem Handeln in Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt.
In der Beratung stehen die punktuelle Unterstützung im Integrationsprozess wie die Hilfe zur Bewältigung migrationsspezifischer Krisensituationen im Vordergrund.
Rahmendaten
Verantwortlich | Dr. Cebel Kücükkaraca |
Projektleiter | - |
Projektzeitraum | 01.07.2005 - 01.07.2008 |
Standorte | Elmshorn, Uetersen, Tornesch |
Träger | Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. |
Zielgruppe | MigrantInnen verschiedener Länder |