Migrationsberatung Schleswig-Holstein
Zielgruppe:
Die MBSH richtet sich grundsätzlich an alle zugewanderten Personen ab 27 Jahren, die in Schleswig-Holstein leben. Sie steht auch Jüngeren offen, wenn diese typische Probleme erwachsener Zuwanderer_innen haben oder kein Jugendmigrationsdienst in zumutbarer Entfernung erreichbar ist:
u.a.
- Personen mit Migrationshintergrund
- Flüchtlingen / Asylbewerber_innen
- Neuzuwanderer_innen
- Personen mit vorübergehendem Aufenthalt
- EU-Bürger_innen
Von der Beratung werden alle migrationsspezifischen Fragestellungen umfasst, die von den Betroffenen alleine nicht bewältigt werden können.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Beratungsfelder:
- Informationen über Sprach- und Integrationskurse
- Beratung über sozialrechtliche Ansprüche, z.B. Arbeitslosengeld II
- Hilfe und Begleitung im Umgang mit Behörden
- Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
- Schulischen und beruflichen Möglichkeiten in Deutschland
- Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse
- Lebenslauf und Bewerbung
- Wohnungssuche und Wohnungsprobleme
- Gesundheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung
- Fragen zur Einbürgerung
- Freizeitgestaltung, Vereinsmitgliedschaft
- Beratung bei Diskriminierung
- Unterstützung während des Asylverfahrens
- Aufklärung über event. Problematiken in den Verfahren
- Vorbereitung auf mögliche Anhörungen
- Aufzeigen möglicher Rechtswege
- Begleitung besonders schutzbedürftiger Gruppen
- Informationen zu Petitionsverfahren und Härtefallregelungen
- Beratung zur Bleibeperspektive
- Unterstützung abgelehnter Antragsteller_innen im Hinblick auf Rückkehr bzw. Weiterwanderung
- Weiterleitung an Regeldienste und weitere Fachdienste
- Unterstützung bei der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur
- Sowie zu vielen weiteren Themen
Aufgaben und Ziele:
- Erstberatung
- Integrationsbegleitung
- Punktuelle Beratung
Die Migrationsberatung steht allen nach Schleswig-Holstein zugewanderten Menschen in migrationsspezifischen Fragenstellungen zur Verfügung.
Ziel der Migrationsberatung Schleswig-Holstein ist es, den Integrationsprozess bei Migrant_innen frühzeitig zu initiieren und zu begleiten.
Durch ein individuell ausgerichtetes migrations-spezifisches Beratungsangebot werden Migrantinnen und Migranten zu selbstständigem Handeln in Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt und haben damit die Möglichkeit, die ihnen zustehenden Rechte wahrzunehmen und auf allen Ebenen von Gesellschaft gleichberechtigt zu partizipieren.
Die MBSH wird gefördert vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein:
Verantwortlich | Dr. Cebel Küçükkaraca |
Projektleiter | |
Projektzeitraum | 01.01.2016 - 31.12.2024 |
Standorte | Kiel-Gaarden und Lübeck |
Träger | Türkische Gemeinde in S-H |
Zielgruppe | Menschen mit Mirationshintergrund |
Ansprechpartner | Bilal Yalçın |
Elisabethstr. 59 | |
Kiel | |
24143 | |
Telefon | 0431-76 114 /-115 |
Telefax | 0431-76 117 |
Ansprechpartner | Astrid Behrens |
Holstenstr. 9-15 | |
Lübeck | |
23552 | |
Telefon | 0451 – 59 294 330 |
Telefax | 0451 – 39 69 835 |