Kritik am Koalitionsvertrag


tgshlogo.gif Nachdem die CDU, CSU und die SPD zwei Monate lang intensiv Verhandlungen geführt haben, wurde am 27. November 2013 der Koalitionsvertrag unterschrieben. Die integrationspolitischen Inhalte haben bereits zu vielen Diskussionen innerhalb der Bevölkerung Deutschlands geführt. Eins lässt sich dabei festhalten: der SPD ist es nicht gelungen, die vor der Wahl versprochene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts umzusetzen.
Zwar wurde die Optionspflicht abgeschafft, jedoch nutzt diese Neuregelung lediglich einem engen Personenkreis. Dazu zählen diejenigen, die bereits Deutsche sind und deren Mehrstaatigkeit nun für die Zukunft gesichert ist. Die vielen Menschen, die hier teils seit Jahrzehnten gelebt haben, gehen jedoch leer aus.

Die Türkische Gemeinde in Schleswig Holstein ist von diesen Ergebnissen enttäuscht. Ihr Landesvorsitzender, Dr. Cebel Küçükkaraca, betont: „Ehrliche Steuerzahler und anständige Mitbürger, die ihren Teil zum Erfolg dieses Landes in der Welt beigetragen haben, erhalten den Eindruck, dass noch immer an ihrer Loyalität gegenüber Deutschland gezweifelt wird. Umso erstaunlicher ist dies, wenn man sich die Tatsache vor Augen führt, dass jeder Europäer oder Drittstaatler mit Sonderrechten die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen kann oder bereits erhalten hat.“ Da diese Personengruppe zusammengenommen sogar die Mehrheit der Ausländer in Deutschland ausmacht, wird deutlich, dass der Kompromiss der großen Koalition weder der rechtlichen Praxis, noch der gelebten Realität in Deutschland entspricht.

Dr. Cebel Küçükkaraca macht auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Auch wenn die neue Regelung insbesondere ältere Migranten negativ betrifft, so werden auch ihre wahlberechtigten Kinder und Enkel den Umgang mit ihren älteren Geschwistern, Eltern und Großeltern nicht vergessen. So kann ihre Identifikation mit dem Land, in dem sie leben, gestört werden. Die Chance, ein eindeutiges Zeichen für die Anerkennung der kulturellen Vielfalt Deutschlands zu setzen wurde vertan.“

Spannendend wird in der Umsetzung der neuen Regelung insbesondere die Frage, was mit denjenigen Ex-Deutschen passieren wird, die zu ihrem 23. Geburtstag zwangsweise ausgebürgert wurden und was mit den jungen Menschen geschehen soll, die hier geboren wurden und bereits etwas älter sind. Werden diese rückwirkend wieder eingebürgert? Werden diese für erlittene Nachteile entschädigt? Diese Fragen bleiben nach wie vor unbeantwortet und machen Nachverhandlungen notwendig.


Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V.