Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein kritisiert den Gesetzesentwurf zum Optionspflichtgesetz


tgsh.gif Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein (TGS-H) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Optionsmodell.

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, bekommen bei Geburt sowohl die Deutsche als auch die ausländische Staatsbürgerschaft. Mit der Volljährigkeit müssen sich die jungen Menschen für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Um die deutsche weiterhin zu behalten, muss die ausländische bis zum 23. Lebensjahr abgegeben werden. Dabei werden aber Ausnahmen gemacht. Z.B. für EU-Bürger_innen oder für Ausländer_innen, deren zweites Heimatland sie nicht ausbürgert. Dies führte dazu, dass bereits 52% der Betroffenen die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Somit werden durch das Optionsmodell bestimmte Volksgruppen, meist aus Drittländern, diskriminiert.

Die TGS-H fordert deswegen seit der Einführung des unsinnigen Optionsmodells die Abschaffung dieser Regelung. Das neue Gesetz führt das Optionsmodell aber weiter und bringt weitere bürokratische Hürden.

Zwar soll die Optionspflicht für einige Gruppen wegfallen, dafür müssen die jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr selbst einen Antrag stellen. Erst nach dem 21. Lebensjahr werden die Behörden aktiv. Zudem sind nicht nachvollziehbare Bedingungen an die Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten verknüpft.

Es wird ein Aufenthalt von 8 Jahren oder der Schulbesuch von 6 Jahren als Bedingung angeführt. Allerdings ist dieses die Bedingung für die Beibehaltung der ausländischen Staatsbürgerschaft. Der junge Mensch kann sich, auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden, dennoch für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden.

„Das ist Unsinn“, sagt der Landesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein, Herr Dr. Cebel Küçükkaraca. „Dieser Gesetzesentwurf bringt keine Verbesserung. Viele Bedingungen, die der Gesetzesentwurf beinhaltet, verlangen die Überprüfung der Echtheit der einzureichenden Dokumente. Dies ist ein unnötiger Verwaltungsaufwand und schafft neue Unsicherheiten. Nach wie vor halten wir die Abschaffung der Optionspflicht und die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für den besten Weg.“

Mit seiner Kritik bleibt Dr. Küçükkaraca nicht alleine. Bislang haben sich drei Länder gegen den neuen Gesetzesentwurf ausgesprochen. „Wir sind froh, dass auch unsere schleswig-holsteinische Landesregierung sich gegen den Gesetzesentwurf geäußert hat“, sagt Dr. Küçükkaraca weiter. „Wir werden uns weiterhin für die Verbesserung der Situation der Betroffenen einsetzen und unsere Landes- und Bundesregierung dabei nach Kräften unterstützen.“