Zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Beschneidungen minderjähriger Jungen


tgsh.gif Im Mai 2012 wertete ein Urteil des Kölner Landgerichts die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung. Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. hat nun den Beschluss des Bundestages zum Thema Beschneidung von minderjährigen Jungen begrüßt. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird in Deutschland wieder Rechtssicherheit herrschen, unter welchen Auflagen muslimische und jüdische BürgerInnen ihre Söhne beschneiden lassen dürfen.

Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der TGS H, Dr. Cebel Küçükkaraca:
„Wir freuen uns, dass der Bundestag das Gesetz zur Regelung von Beschneidungen minderjähriger Jungen mit großer Mehrheit – fraktionsübergreifend – beschlossen hat und hoffen, dass nun damit die hitzige Debatte beendet wird. Das Urteil des Kölner Landgerichts löste bei den muslimischen und jüdischen BürgerInnen große Empörungen aus, da bei beiden Religionsgemeinschaften die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität gilt. Endlich kehrt mit dem Beschneidungsgesetz die Normalität zurück, die bis zum Mai 2012 selbstverständlich war. Außerdem wurde mit der Verabschiedung dieses Gesetzes zur Beschneidungen minderjähriger Jungen ein wichtiges politisches Signal gesetzt, nämlich dass jüdische und muslimische Religions-gemeinschaften zu Deutschland gehören und als ein Teil der Gesellschaft willkommen sind. In
diesem Zusammenhang möchten wir uns ganz herzlich für die gute und vertrauensvolle Zu-sammenarbeit bei den jüdischen und muslimischen/türkischen Organisationen bedanken.“