Maskenpflicht auf mehreren Kieler Straßen und Plätzen


zusammen Aktuelle Informationen zur Corona-Situation: Maskenpflicht auf mehreren Kieler Straßen und Plätzen

Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Kiel weiter an. Am Freitag und Sonnabend wurden 36 Neuinfektionen registriert. Damit sind aktuell 126 Kieler*innen infiziert. Die Zahl der seit dem 10. März 2020 infizierten Kieler*innen ist damit auf 669 Personen gestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nun bei 36,5 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.


Kiel setzt Verordnung des Landes um

Ab Montag, 2. November, gelten in Schleswig-Holstein neue Regeln zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Landesregierung hat die entsprechend überarbeitete Verordnung am Sonntag, 1. November, beschlossen. Kiel setzt diese Verordnung um und hat eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel verfügt, die unter https://www.kiel.de/bekanntmachungen veröffentlicht ist.

„Auch wenn das Infektionsgeschehen in Kiel derzeit noch nicht so dramatisch ist wie in vielen anderen Kommunen der Bundesrepublik, müssen wir davon ausgehen, dass die Zahlen weiter steigen werden“, sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Jeder kann und muss dazu beitragen, dass wir mit so wenigen Einschränkungen wie nötig und so viel Freiheit wie möglich durch diese Pandemie kommen. Beschränken Sie die Kontakte, gehen Sie ins Homeoffice, wo immer es möglich ist, verzichten Sie auf private Zusammenkünfte, ohne dabei Familienangehörige vereinsamen zu lassen.“

Ab Montag, 2. November, gilt in Kiel, dass in folgenden öffentlich zugänglichen Bereichen des Stadtgebiets

• Bereich Hauptbahnhof mit Sophienblatt von Ringstraße bis Herzog-Friedrich-Straße (einschließlich Bushaltestellen), Bahnhofsplatz, Platz der Kieler Matrosen, Hörnbrücke und Am Germaniahafen in Verlängerung der Hörnbrücke (täglich 0 bis 24 Uhr);
• Holstenstraße mit Holstenplatz, Altem Markt und Dänischer Straße (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
• Dreiecksplatz und Holtenauer Straße zwischen Dreiecksplatz und Esmarchstraße (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
• Elisabethstraße zwischen Norddeutsche Straße und Karlstal mit Alfons-Jonas-Platz d Vinetaplatz (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);

das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Außerdem gilt die Verpflichtung nicht bei der Nahrungsaufnahme im Sitzen oder Stehen sowie beim Rauchen im Sitzen oder Stehen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 29. November 2020.



Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf https://www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.


Pressemeldung 765/1. November 2020/kg


https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/meldung.php?id=102821