Coronavirus Stand 15.04.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten


corona 3 Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, bleiben die am 22. März beschlossenen Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 3. Mai bestehen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 15. April, verständigt. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Beschlüsse von Bund und Ländern:

Gilt das Kontaktverbot weiterhin?

Die Kontaktbeschränkungen werden mindestens bis zum 3. Mai aufrechterhalten.

Die am 22. März beschlossenen Kontaktbeschränkungen sollen vorerst bis zum 3. Mai aufrechterhalten werden. "Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. "Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten." Verstöße gegen die Vorschriften würden auch weiterhin geahndet und mit Bußgeldern belegt.

Gibt es jetzt eine Maskenpflicht?

Eine Pflicht gibt es nicht, den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung sogenannter Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel aber dringend empfohlen. Diese Masken könnten in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden könne, das Risiko von Infektionen reduzieren, heißt es in dem Beschluss.

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Dürfen Geschäfte wieder öffnen?

Einige Geschäfte können wieder öffnen, wenn entsprechende Hygienemaßnahmen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. Genannt werden in dem Beschluss alle Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie - unabhängig von der Verkaufsfläche - Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.

Wann öffnen Friseure?

Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseure auf eine baldige Öffnung ab dem 4. Mai vorbereiten. Sie müssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen. Zudem sollen die Mitarbeiter persönliche Schutzausrüstungen tragen.

Was ist mit Restaurants?

Restaurants müssen weiter geschlossen bleiben. Somit gibt es weiterhin nur die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs - ob per Abholung oder Lieferung.

Wann öffnen die Schulen wieder?

Dem Beschluss von Bund und Ländern zufolge soll der Schulbetrieb vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden. Zuerst gibt es demnach Unterricht für die Abschlussklassen, die obersten Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, dass in ihrem Bundesland bereits ab 27. April die Schulen schrittweise geöffnet würden. Als erstes würden die höheren Klassenstufen 10, 11 und 12 in die Unterrichtsräume zurückkehren. In Niedersachsen soll es ab dem 27. April wieder Prüfungsvorbereitungen geben.

"Ich weiß, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen. Denn es ist natürlich eine ganz, ganz schwierige Situation für Eltern", sagte Merkel zu den Beschlüssen von Bund und Ländern. Mit Blick auf den Schutz von Menschenleben müsse man hier "ganz behutsam, ganz schrittweise vorgehen". Man brauche Konzepte für Pausen und Schulbusse. "Es wird also ein hoher logistischer Aufwand zu betreiben sein, und deshalb bedarf es einer intensiven Vorbereitung."

Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Die Notbetreuung werde vorerst fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Was ist mit den Kitas?

Die Kitas bleiben vorerst geschlossen. Allerdings soll es auch in diesem Bereich mehr Möglichkeiten für eine Notbetreuung geben, wenn die Eltern arbeiten müssen.

Welche Beschlüsse gibt es für die Hochschulen?

An den Hochschulen können Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die Labore und Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. "Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden."

Bleiben Großveranstaltungen verboten?

Ja, Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Sie spielten in der Infektionsdynamik eine große Rolle, heißt es in dem Beschluss. Betroffen sind auch Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen die Länder selbst treffen.

Können Gottesdienste wieder stattfinden?

Gottesdienste bleiben bis auf Weiteres untersagt. "Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Allerdings sei es angesichts der Verbreitung des Virus weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Das heißt: "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden."

Gibt es besondere Schutzmaßnahmen für Ältere und Risikogruppen?

Für sogenannte vulnerable Gruppen, also Menschen in Pflege- und Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen, sollen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürften, heißt es in dem Beschluss. Deswegen soll für die jeweiligen Einrichtungen individuelle Konzepte entwickelt werden.

Welche Regelungen gelten für Besuche, Reisen und Hotels?

Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollen Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichten. "Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge." Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.

Übernachtungsangebote im Inland würden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, bis mindestens 3. Mai am Einreiseverbot für Touristen festzuhalten. Auf Besuche innerhalb des Bundeslandes, auch von Verwandten, soll weiterhin verzichtet werden. Auch Schleswig-Holstein bleibt vorerst für Touristen und Zweitwohnungsbesitzer gesperrt.
Für Ein- und Rückreisende gilt weiterhin eine Quarantäne. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

Wie soll das Infektionsgeschehen weiter eingedämmt werden?

Um Infektionsketten schnell erkennen zu können und eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, sollen in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden. "Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell unterbrechen", heißt es in dem Beschluss. Dabei unterstützen Bund und Länder auch die Einführung einer freiwilligen App, die das Infektionsgeschehen beobachtet. Auch die Testkapazitäten sollen ausgebaut werden.

Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung im Ausland würden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. "Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen", heißt es in dem Beschluss.

Welche Corona-Vorschriften gibt es für Unternehmen?

Um Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen und Infektionsketten schnell zu identifizieren, muss jeder Betrieb und jedes Unternehmen in Deutschland ein Hygienekonzept umsetzen. Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden sollen vermieden und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. "Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.

Gibt es Hilfen für Forschung und Wirtschaft?

Bund und Länder kündigten an, die Wirtschaft bei der Wiederherstellung internationaler Lieferketten zu unterstützen. Weitere Beschlüsse betreffen unter anderem die Impfstoffentwicklung, bei der die Bundesregierung deutsche Unternehmen und internationale Organisationen unterstützen will, und die Unterstützung von Forschungsprojekten zur Bewältigung der Pandemie.

Hinweis: Ab dem 20. April bis zum 3. Mai 2020 werden einige Verbote „gelockert“. Damit wird der Prozess einer schrittweisen Normalisierung eingeleitet. Die Landesregierung SH hat dazu eine Verordnung am 18. April 2020 erlassen. Es empfiehlt sich, zu den nachfolgenden Punkten einen Blick in die Verordnung zu nehmen, um mögliche Änderungen zu finden. Sie finden die Verordnung unter:

SH Landesregierung

Quelle:https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Regeln-Was-bleibt-verboten-was-wird-erlaubt,coronavirus1422.html