Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten


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Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverfügungen. Hier geben wir einen Überblick, was diese bedeuten.

Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten. Das haben Bund und Länder gemeinsam entschieden. Die Regelung gilt also auch in Schleswig-Holstein. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zunächst für zwei Wochen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist weiter möglich. Denn folgende Geschäfte dürfen weiter öffnen - auch sonntags:

 Einzelhandel für Lebensmittel
 Lebensmittelausgabestellen (Tafel)
 Wochenmärkte
 Abhol- und Lieferdienste
 Getränkemärkte
 Apotheken
 Sanitätshäuser
 Drogerien
 Tankstellen
 Poststellen
 der Zeitungsverkauf
 Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
 der Großhandel

Folgende Geschäfte sind ebenfalls weiterhin geöffnet, aber nur an Werktagen:

 Banken und Sparkassen
 Reinigungen
 Waschsalons

Die Bäderregelung in Ferienorten ist ausgesetzt.
Vollständig geschlossen sind aktuell:

 alle Restaurants und Cafés - der Verkauf ist nur noch außer Haus gestattet
 Bars
 Kneipen
 Frisöre
 Clubs
 Diskotheken
 Theater
 Opern
 Konzerthäuser
 Kinos
 Museen
 Fitnessstudios
 Schwimmbäder
 Saunen
 Volkshochschulen
 Musikschulen
 Ausstellungen und Messen
 öffentliche und private Bildungseinrichtungen
 Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
 Freizeit- und Tierparks
 Spielplätze
 Spielbanken und Spielhallen
 Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes
 Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen - (Eine Ausnahme gilt lediglich für Geschäftsreisende oder Einsatzkräfte)
 Campingsplätze und Wohnmobilstellplätze
Inseln abgeriegelt
Die Inseln in Nord- und Ostsee sind für Urlauber gesperrt.
Veranstaltungen, und Treffen
 Alle öffentlichen Veranstaltungen im Land sind vorerst bis zum 19. April verboten. Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen.
 Verboten sind seit Freitag (20.03.): Private Veranstaltungen und Ansammlungen - wie Geburtstagsfeiern und Grillabende - von mehr als fünf Personen.

 Verboten sind ganz explizit auch:
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Außerdem: Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Kitas, Schulen, Horte
 Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen - bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird - zunächst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details)

 Von der Schließung ausgenommen ist die Kindertagespflege (bis maximal fünf Kinder). Die Tagesmütter und -väter dürfen aber mit der Betreuung aufhören oder sie beschränken.

Krankenhäuser
Kliniken verschieben planbare Operationen, Intensivkapazitäten werden ausgebaut.
Das Land versucht, Ärzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen.
Besuche in Kliniken und Pflegeheimen
Besuchsverbot beziehungsweise restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime. Es darf höchstens ein Besuch pro Patient oder Bewohner geben. Ausnahmen gelten für Besuche auf Kinder- und Palliativstationen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind für die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können, oder betreut sind, dürfen die Werkstätten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Maßnahme benötigen.

Hochschulen
 Die Hochschulen im Land müssen den Lehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen.

Reiserückkehrer
 Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten werden verschärft: sie dürfen alle öffentlichen Einrichtungen nicht betreten.