Schulung zum Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetz


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde am 18. August 2006 in Deutschland verabschiedet. Dieses Gesetz verbietet die nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Menschen. Es schützt die Rechte von Menschen in folgenden Diskriminierungsbereichen:

Ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität und Alter

Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V (TGS-H) hat am 8. Mai 2011 seine Satzung geändert. Durch diese Veränderung kann die TGS-H Menschen, die von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind, unterstützen und beraten.

Zu diesem Anlass hat die TGS-H ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern ein ganztägiges Seminar angeboten. Somit hat die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V als Verein den ersten Schritt zum rechtlichen Einsatz im Bereich „Diskriminierung und Ausgrenzung“ gemacht. Nun folgen die nächsten Schritte in diesem Arbeitsfeld mit dem Aufbau von Netzwerken.