Impfstoff gegen das Coronavirus


Corona Der erste Impfstoff gegen das Coronavirus beziehungsweise Covid-19 ist in der EU zugelassen worden. Am 27. Dezember war auch in Schleswig-Holstein der Impfstart. Begonnen wurde in Alten- und Pflegeheimen.

Seit dem 29.12.2020 können sich die ersten Schleswig-Holsteiner*innen telefonisch oder online einen Impftermin bei den dafür bereitgestellten landesweiten Impfzentren (Betrieb startet ab dem 04.01.2021) holen. Dafür hat die Landesregierung die zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums 116 117 und die Webseite www.impfen-sh.de bereitgestellt. Die Impfung ist für die Menschen kostenlos, unabhängig von der Krankenversicherung - die Kosten übernimmt der Bund. Wer allgemeine Fragen klären will, kann sich an das Bürgertelefon unter (0431) 797 000 01 wenden - oder per E-Mail an corona@lr.landsh.de.

Das Bundesgesundheitsministerium hat in der Impfverordnung festgelegt, wer zuerst geimpft wird, da nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen:

Stufe 1: höchste Priorität

- Personen im Alter von 80 Jahren und älter
- Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal
- Personal in der ambulanten Altenpflege
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungs-diensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren
- Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßigen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

Stufe 2: hohe Priorität

- Personen im Alter von 70 Jahren und älter
- Personen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht: Das sind Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung sowie Personen nach Organtransplantationen
- Eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen aus Stufe 1 sowie von Schwangeren
- Personen, die Menschen mit geistiger Behinderung regelmäßig stationär oder ambulant behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da sind insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem, unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei und Ordnungskräfte, die vor allem bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur arbeiten
- Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind

Stufe 3: erhöhte Priorität

- Personen im Alter von 60 Jahren und älter
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Das sind Personen mit:
• Adipositas (Body-Mass-Index über 30)
• chronischer Nierenerkrankung,
• chronischer Lebererkrankung,
• Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus,
• Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,
• zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,
• Krebserkrankungen
• COPD oder Asthma bronchiale
• Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen
- Mitarbeiter in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen, insbesondere in den Verfassungs-organen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks und in der Justiz
- Mitarbeiter in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel
- Erzieher und Lehrer
- Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Nähere Informationen zur Corona-Impfung und den bereit-gestellten Impfzentren finden Sie auf:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html?show=1232&projekt=56