Rentensystem in Deutschland und in der Türkei


Rentensysteme in der Türkei und in Deutschland Im Rahmen des Projektes "Aktive Teilhabe in Schleswig-Holstein" entstand in Pinneberg in Kooperation mit dem Pinneberger Türkischen Elternverein eine Informationsveranstatlung zum Rentensystem in Deutschland und in der Türkei.

Der Attaché für Arbeit und Sozialversicherungen des Generalkonsulats Hamburg der Republik Türkei, Herr Ebuzer Çeliker referierte als Experte zu dem Thema und beantwortete die Fragen der Teilnehmer_innen.

Der Attaché erzählte zum Einstieg über das bilaterale Abkommen beider Länder. Er stellte die Möglichkeit für türkische Staatsangehörige vor, Rente aus der Türkei zu beziehen ohne in der Türkei gearbeitet zu haben. Er erwähnte die Möglichkeit den Versicherungszeitraum in einem Prozess auf den Arbeitsbeginn in Deutschland anerkennen zu lassen, wenn in beiden Ländern versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Er warnte vor Firmen und Vermittler_innen, die vermeintliche Hilfsstellungen bei der Prozessführung in der Türkei gegen hohe Gebühren anbieten.

Er stellte die Dienstleistungen des Konsulats vor und ging auf die einzelnen Fragen der Teilnehmer_innen ein.

Zu den gestellten Fragen gehörten z.B.:
- die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit in beiden Ländern
- der Unterschied zwischen den Rentenkassen Bağkur und SSK
- die Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland, wenn das Rentenalter erreicht ist und Rente auch aus der Türkei bezogen wird
- die individuellen Prämienhöhen der Teilnehmer_innen

Zum Ende der Veranstaltung dankte der Vereinsvorsitzende des Pinneberger Elternvereins, Herr Levent Şen, dem Attaché für das informative Referat, der Türkischen Gemeinde in S-H für die Realisierung und den Teilnehmer_innen für ihr erscheinen.