Das ist noch erlaubt / Das ist verboten


tgshlogo.gif Coronavirus in Schleswig-Holstein, Stand 20.03.2020

Das ist noch erlaubt / Das ist verboten

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse,Allgemeinverfügungen

Folgende Geschäfte dürfen weiter öffnen - auch sonntags:Einzelhandel für Lebensmittel, Lebensmittelausgabestellen (Tafel), Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte

Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf,Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel

Folgende Geschäfte sind nur an Werktagen geöffnet:
Banken und Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons

Vollständig geschlossen sind aktuell:
alle Restaurants und Cafés - der Verkauf ist nur noch außer Haus gestattet, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Volkshochschulen, Musikschulen, Ausstellungen und Messen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen,Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Spielbanken und Spielhallen, Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes

Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen - (EineAusnahmegilt lediglich für Geschäftsreisende oder Einsatzkräfte), Campingsplätze und Wohnmobilstellplätze

Veranstaltungen, und Treffen:
-Alle öffentlichen Veranstaltungenim Land sind vorerst bis zum 19. Aprilverboten.Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen.

Verboten sind seit Freitag (20.03.):Private Veranstaltungen und Ansammlungen - wie Geburtstagsfeiern und Grillabende - von mehr als fünf Personen.

Verboten sind ganz explizit auch:Zusammenkünfte in Vereinenund sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten
Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

Außerdem: Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte andererGlaubensgemeinschaften.

Kitas, Schulen, Horte:
Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen - bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird - zunächst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details)

Von der Schließung ausgenommen ist die Kindertagespflege(bis maximal fünf Kinder). Die Tagesmütter und -väter dürfen aber mit der Betreuung aufhören oder sie beschränken.

Krankenhäuser:

Kliniken verschieben planbare Operationen, Intensivkapazitäten werden ausgebaut. Das Land versucht, Ärzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen.

Besuche in Kliniken und Pflegeheimen:
Besuchsverbot beziehungsweiserestriktive Einschränkungenfür Besuche inKliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime.Es darf höchstens ein Besuch pro Patient oder Bewohner geben. Ausnahmen gelten für Besuche auf Kinder- und Palliativstationen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen:Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind für die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können, oder betreut sind, dürfen die Werkstätten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Maßnahme benötigen.

Hochschulen:
DieHochschulenim Land müssen denLehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen.