Informationsveranstaltung der Reihe "Staatsangehörigkeit-Optionsverfahren"


Eine Informationsveranstaltung der TGS-H in Kooperation mit Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein

Dem neuen Gesetz zufolge dürfen Migrantenkinder mit zwei Staatsangehörigkeiten nur eine Staatsangehörigkeit besitzen.
Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr muss sich der Betroffe entscheiden, welche er behalten/abgeben möchte.

Das Optionsmodell gilt für alle Migrationskinder, die ab dem Jahr 2000 geboren wurden.
Dieses gilt ebenso für Kinder, die zwischen dem 01. Januar 1990 und dem 31.12.1999 geboren wurden.

An dieser Veranstaltung können Sie von Fachkräften beraten werden.

Referentin:
Martina Scheffler-Behrens
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration

Ort:
TGS-H Räumlichkeiten in Kiel
Diedrichstr. 2
24143 Kiel
www.pureblack.de