„Das neue Zuwanderungsgesetz“
Informationsveranstaltung


tgshlogo.gif
Nach langen Verhandlungen im Vermittlungsverfahren ist das Zuwanderungsgesetz verabschiedet worden und wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Zum Januar 2005 werden sich die Rechtsgrundlagen für die Beratung von Migrant/innen weitgehend ändern. Das Ausländerrecht wird durch das Zuwanderungsgesetz novelliert. Die soziale und rechtliche Situation von Flüchtlingen und Migranten nach dem Zuwanderungsgesetz und den Hartz-Reformen. Umfassende Informationen über die Neuerungen und Veränderungen des Zuwanderungsgesetzes.
Referent: Norbert Scharbach (Innenministerium)

TEB Elmshorn
Gärtnerstr. 10
25335 Elmshorn


24.11.2004
19.00 Uhr