NIIN-Workshop: Die elektronische Patientenakte (ePA)


Gruppenfoto Die neunte „Nachhaltig informiert – Interkulturelles Netzwerk“ (NIIN)-Schulung der schleswig-holsteinischen Gruppe fand am 27. Februar 2025 in den Räumlichkeiten der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein (TGS-H) e.V. statt. An die Schulung, die von einer Referentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt wurde, schloss sich ein Netzwerktreffen an. In der Schulung wurden folgende Fragen behandelt:

- Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
- Wie funktioniert die ePA?
- Was sind deren Vorteile, kritischen Aspekte und Herausforderungen?
- Wie funktioniert ein Widerspruch und welche Gründe gibt es dafür?

Die Schulung begann mit einer Einführung darüber, was die ePA ist und wie sie funktioniert. Ab dem 15. Januar 2025 erhalten gesetzlich Krankenversicherte in bestimmten Regionen Deutschlands automatisch die neue ePA bzw. die ePA 3.0, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden. Die ePA speichert Arztberichte, Diagnosen, Medikamente, Impfungen, Laborwerte und weitere medizinische Daten. Versicherte können ihre ePA jederzeit über eine App oder das Webportal ihrer Krankenkasse abrufen. Ärzt*innen, Apotheker*innen sowie die Krankenkassen selbst haben nur dann Zugriff, wenn der*die Versicherte zustimmt – und das auch nur für eine begrenzte Zeit.

Die Referentin stellte dann einige der Vorteile, aber auch Herausforderungen rund um die neue ePA vor. Sie ermöglicht eine bessere Koordination von Behandlungen, kann helfen, unnötige Doppeluntersuchungen, z. B. Blutuntersuchungen, zu vermeiden. Außerdem erleichtert sie Übergaben zwischen Ärzt*innen.

Seit Beginn der Testphase im Januar traten jedoch mehrere technische Probleme auf, sodass das Datum der deutschlandweiten Einführung auf April verschoben wurde – eine weitere Verzögerung ist wahrscheinlich. Bedenken gibt es auch hinsichtlich der Datensicherheit, die durch den Chaos Computer Club aufgeworfen wurden. Sie zeigten, dass ein Zugriff auf die ePA ohne persönliche Identifikationsnummer (PIN) machbar ist. Auch die Tatsache, dass ein staatlicher Zugriff auf die ePA möglich ist, wird kritisiert. Zudem wurden die von den Krankenkassen bereitgestellten Informationen über die ePA als unzureichend und unklar bezeichnet. Ein weiteres Risiko im Zusammenhang mit der ePA ist schließlich die Stigmatisierung von Patient*innen durch zwei Faktoren. Erstens kann man zwar auswählen, ob eine medizinische Fachkraft auf die gesamte ePA zugreifen kann oder nicht – jedoch nicht, welche einzelnen Einträge innerhalb der ePA einsehbar sind. Zweitens haben diejenigen, die die App nicht nutzen wollen oder können, weniger Kontrolle über die Zugänglichkeit ihrer Daten.

Auch wenn die ePA 3.0 automatisch für alle gesetzlich Versicherten gilt, ist es jederzeit möglich, sie abzulehnen. Dieser Widerspruch muss der Krankenkasse mitgeteilt werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dies in schriftlicher Form zu tun. Der Widerspruch kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Trotz der interessanten Vorteile, die die neue ePA bietet, gibt es viele Gründe, sich dagegen zu entscheiden: Technische Probleme, Fragen der Datensicherheit, Risiken der Stigmatisierung und mangelnde Transparenz. Es handelt sich vorerst um eine Testphase. Verbesserungen sind in der Zukunft zu erwarten. In der Zwischenzeit wird empfohlen, sich für einen Widerspruch zu entscheiden.

Die Schulung zur elektronischen Patientenakte vermittelte wichtige Informationen, die für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland relevant sind. Sie bietet vor allem Informationen und Empfehlungen, die sonst nur schwer zu finden sind. Workshop 9 war das zweite Treffen des schleswig-holsteinischen Netzwerks im Jahr 2025. Die Multiplikator*innen werden sich nach dem Ramadan zur nächsten Schulung über einen nachhaltigen Umgang mit Geld wiedersehen.

Weiteres Bildungsmaterial der VZSH für Lehrer*innen und Multiplikator*innen finden Sie hier.