
Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der TGS H, Dr. Cebel Küçükkaraca:
„Wir freuen uns, dass der Bundestag das Gesetz zur Regelung von Beschneidungen minderjähriger Jungen mit großer Mehrheit – fraktionsübergreifend – beschlossen hat und hoffen, dass nun damit die hitzige Debatte beendet wird. Das Urteil des Kölner Landgerichts löste bei den muslimischen und jüdischen BürgerInnen große Empörungen aus, da bei beiden Religionsgemeinschaften die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität gilt. Endlich kehrt mit dem Beschneidungsgesetz die Normalität zurück, die bis zum Mai 2012 selbstverständlich war. Außerdem wurde mit der Verabschiedung dieses Gesetzes zur Beschneidungen minderjähriger Jungen ein wichtiges politisches Signal gesetzt, nämlich dass jüdische und muslimische Religions-gemeinschaften zu Deutschland gehören und als ein Teil der Gesellschaft willkommen sind. In
diesem Zusammenhang möchten wir uns ganz herzlich für die gute und vertrauensvolle Zu-sammenarbeit bei den jüdischen und muslimischen/türkischen Organisationen bedanken.“