
Der Referent stellte auch die Möglichkeit für türkische Staatsangehörige vor, Rente aus der Türkei zu beziehen ohne in der Türkei gearbeitet zu haben. Er erwähnte die Möglichkeit den Versicherungszeitraum in einem Prozess auf den Arbeitsbeginn in Deutschland anerkennen zu lassen, wenn in beiden Ländern versicherungspflichtig gearbeitet wurde.
Die zahlreichen Interessierten hatten viele Fragen, auf die der Referent eingehen konnte.
Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Projektes “Aktive Teilhabe in Schleswig-Holstein (ATS-H)” durchgeführt und vom Bundesministerium des Innern sowie des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holsteins gefördert.