
Das Optionsverfahren gilt für viele Kinder ausländischer Eltern, die ab 2000 in Deutschland geboren wurden. Nach dieser Regelung müssen sich diese Kinder zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Aber auch die Fälle nach § 40b (Einbürgerung von Kindern, die zwischen dem 01. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1999 in Deutschland geboren wurden) sind vom Optionsverfahren betroffen. Da das Verfahren komplex ist möchten die Veranstalter zusammen rechtzeitig die Betroffenen vor Unklarheiten schützen.
Sobald weitere Veranstaltungen zeitlich und örtlich organisiert sind, werden diese auf unseren Seiten rechtzeitig angekündigt. Alle Interessenten sind dazu immer wieder herzlich eingeladen.